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Studium ohne Abitur
An rheinland-pfälzischen Universitäten gibt es derzeit für besonders befähigte Berufstätige ohne Abitur verschiedene Wege, ein Hochschulstudium aufzunehmen.
Der häufigste Weg, der von beruflich qualifizierten Personen ohne Abitur gewählt wird, ist das sogenannte "Probestudium". (Es gibt auch weitere Möglichkeiten zum Studium ohne Abitur, wie z.B. das Ablegen einer allgemeinen Hochschulzugangsprüfung etc.; nähere Informationen dazu erhalten Sie u.a. bei unten aufgeführten Kontaktstellen.)
Im folgenden werden die Voraussetzungen und das Bewerbungsverfahren für ein Probestudium im Bundesland Rheinland-Pfalz erläutert:
Voraussetzungen für ein Probestudium
- eine mindestens mit dem Gesamtnotendurchschnitt 2,5 abgeschlossene berufliche Ausbildung
- eine anschließende mindestens 3-jährige berufliche Tätigkeit
- hinreichende inhaltliche Zusammenhänge zwischen Berufsausbildung und Berufstätigkeit und dem gewünschten Studiengang
Der gewünschte Studiengang muß somit eine eindeutige inhaltliche Nähe zur beruflichen Ausbildung aufweisen. Die Wahl des Studienganges nur aus Gründen der persönlichen Neigung ist nicht vorgesehen.
Dauer des Probestudiums, Anforderungen
Die Dauer des Probestudiums beträgt maximal 4 Semester; somit erstreckt sich das Probestudium über den Zeitraum des Grundstudiums. Nach Ablauf dieses Zeitraums muß - im Studiengang Medizin - die ärztliche Vorprüfung ("Physikum") erfolgreich abgelegt sein, oder es müssen mindestens zwei Drittel der für die ärztliche Vorprüfung geforderten Studien- und Prüfungsleistungen erbracht worden sein. Ist dies der Fall, kann beim Studierendensekretariat die Eignungsfeststellung beantragt und das Fachstudium regulär fortgesetzt werden. Andernfalls ist ein Weiterstudium nicht möglich.
Bewerbungsverfahren zum Probestudium
Zunächst ist beim Studierendensekretariat der entsprechenden Universität ein formloser Antrag zur Prüfung der formalen Voraussetzungen einzureichen.
Dem formlosen Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Bescheinigung über die vorgeschriebene Beratung durch die Zentrale Studienberatung und Studienfachberatung (s. unten)
- Lebenslauf mit Angaben über den bisherigen Ausbildungsweg und den beruflichen Werdegang
- Beglaubigte Kopien der Abgangs- und Abschlusszeugnisse der besuchten allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen sowie Zeugnisse über die Berufsqualifikation und gegebenenfalls über die berufliche Weiterqualifikation
- Vollständiger Nachweis über Art, Dauer und Ort der Berufstätigkeit
- Erklärung über alle bisherigen Versuche, eine fachbezogene Studienberechtigung zu erwerben
Liegen die Voraussetzungen für ein Probestudium vor, erhält die/der Antragsteller/-in eine Bescheinigung, die der Bewerbung bei der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) beigefügt wird.
Die Bewerbung für ein Probestudium in bundesweit zulassungsbeschränkten Studienfächern ( wie z.B. Medizin, Zahnmedizin etc.) erfolgt grundsätzlich über die ZVS (Postanschrift: ZVS, 44128 Dortmund). Dort können gegen 2 € und einen adresssierten Rückumschlag auch die Bewerbungsunterlagen angefordert werden. Das Bewerbungsverfahren ist für Studienbewerber/-innen für ein Probestudium das gleiche wie für Studienbewerber/-innen mit Abitur. Die Studienplätze werden nur nach Durchschnittsnote und Wartezeit bzw. aufgrund der Kriterien im Auswahlverfahren der Hochschulen, nicht nach fachlicher Vorqualifikation vergeben. Bewerbungsschluss bei der ZVS ist jeweils der 15. Januar für das Sommersemester und der 15. Juli für das Wintersemester. Bewerber/-innen müssen rechtzeitig mit der gewünschten Hochschule Kontakt aufnehmen, um die für eine Bewerbung bei der ZVS erforderliche Bescheinigung zu erhalten (s. unten). Da die Berechtigung zum Probestudium nur für rheinland-pfälzische Hochschulen gilt, ist es sinnvoll, bei der ZVS einen Sonderantrag für die Anerkennung des ersten Studienortwunsches zu stellen.
Die Durchschnittsnote wird aufgrund der Zeugnisse der Berufsausbildung berechnet. Die Wartezeit rechnet frühestens ab dem Datum, ab dem die fachbezogene Studienberechtigung erworben wurde, d.h. sie beginnt erst nach der Ausbildung und abgeschlossener dreijähriger Berufstätigkeit.
Kontakt
Studierendensekretariat
der Johannes Gutenberg-Universität
Forum universitatis
55099 Mainz
Tel: 06131 - 39 22 140 bzw. 39 22 310 bzw. 39 25 410 bzw. 39 25 440
Fax: 06131 - 39 25 402
Sprechzeiten: Mo. - Fr., 10.00 - 12.00 Uhr
e-Mail: studsek@verwaltung.uni-mainz.de
Zentrale Studienberatung
der Johannes Gutenberg-Universität
Forum universitatis
55099 Mainz
Tel.: 06131 - 39 25 001 bzw. 39 25 002 bzw. 39 21 029
Fax: 06131 - 39 25 004
Sprechzeiten: Mo. und Mi., 10.00 - 12.00 Uhr, sowie Di. - Do., 14.00 - 16.00 Uhr
e-Mail: >zsb@verwaltung.uni-mainz.de
Internet: >www.uni-mainz.de/studium
(Quelle: Johannes Gutenberg-Universität Mainz; Zentrale Studienberatung)